Das Angebot richtet sich speziell an Pflegekräfte (Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten, aber auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen), die im Rahmen der Qualitätssicherung mit einem zweijährigen Schulungsturnus im Bereich der Ersten Hilfe teilnehmen. Darüber hinaus richtet es sich an Mitarbeiter*innen in den Bereichen der haushaltsnahen Dienstleistungen und Essen-auf-Rädern. Die Aufzählung ist nicht abschließend - sprechen Sie uns an!
Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche:
Pflegefachkräfte haben mind. 8 Fortbildungsstunden im Jahr in den unter Punkt 3 aufgeführten Bereichen zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.
Die Kosten betragen 35,00€.
Eine Kostenübernahme von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist nicht möglich!
Sie möchten für Ihren Dienst, Ihr Unternehmen oder Firma einen eigenen Kurs buchen? Kein Problem. Wir bieten Ihnen auch auf Ihr Unternehmen abgestimmte „Fresh-Up´s“ an.
Alle Kurse können auch bei Ihnen als Inhouse-Seminar durchgeführt werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
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