rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.

Ansprechpartner

Herr
Robin Weiße

Tel:   (02043)  48 46 55
Fax: (02043) 48 46 23
eMail Europastr. 26
45968 Gladbeck

In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:

Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.

Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.

Haben Sie nicht gefunden was Sie suchen?

Dann fragen Sie bitte beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.

Übersicht über Kurse für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

KursDauerInhalt
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe1 Tag, insgesamt 9 Unterrichts-EinheitenGrund-Lehrgang für alle. Voraussetzung für den Führer-Schein. Pflicht für Übungs-Leiter in Sport-Vereinen und betriebliche Erst-Helfer
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind9 Unterrichts-Einheiten. Eine Einheit geht 45 Minuten.Mit Pausen.Erste Hilfe bei Kinder-Not-Fällen und Kinder-Krankheiten
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe im Sport9 Unterrichts-Einheiten Besonderer Kurs für Erste Hilfe im Sport.Gut geeignet für die Frei-Zeit und für Not-Fälle am Arbeits-Platz.Für diesen Kurs müssen Sie schon den Basis-Kurs in Erste Hilfe gemacht haben.

Hinweise für betriebliche Kurse

Unfallkasse NRW (UK NRW) und der Unfallkasse des Bundes (UVB):
Teilnehmer, deren Kostenträger die UK NRW oder die UVB sind, erhalten von ihren Kostenträgern einen Gutschein, welchen sie zum jeweiligen Kurs mitbringen müssen.

Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGW ist, müssen eine vom Kostenträger genehmigte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGN ist, müssen eine vom Kostenträger ausgestellte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.