Gemäß den Grundsätzen der Tafel Deutschland ist die Arbeit der Tafeln grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Tafeln können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben. Der Schwerpunkt muss auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen.
Die Abgabe erfolgt gegen einen geringen Kostenbeitrag. Der notwendige Kostenbeitrag soll so gering wie möglich sein. Der Kostenbeitrag muss sich einerseits am sozialen Auftrag der Tafeln und andererseits an der prekären Situation der Empfängerinnen und Empfänger unserer Leistungen orientieren. Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.