1.Hilfe.jpg

Mach den Erste Hilfe Kurs beim Roten Kreuz!

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe (Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten) wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Dies ist der ideale Erste-Hilfe-Kurs für Ihren Führerschein!

Ansprechpartner

Herr
Robin Weiße

Tel:   (02043)  48 46 55
Fax: (02043) 48 46 23
eMail Europastr. 26
45968 Gladbeck

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

LehrgangLehrgangsumfangLehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe1 Tag, insgesamt 9 UnterrichtseinheitenGrundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH am Kind9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. PausenErste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten
Rotkreuzkurs EH Sport9 Unterrichtseinheiten Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung 

Hinweise für betriebliche Kurse

Unfallkasse NRW (UK NRW) und der Unfallkasse des Bundes (UVB):
Teilnehmer, deren Kostenträger die UK NRW oder die UVB sind, erhalten von ihren Kostenträgern einen Gutschein, welchen sie zum jeweiligen Kurs mitbringen müssen.

Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGW ist, müssen eine vom Kostenträger genehmigte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGN ist, müssen eine vom Kostenträger ausgestellte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.